Ferienwohnung Borkum - Borkum

Kurbeitrag

Auszug aus der Kurbeitragssatzung:

Die Stadt Borkum ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt.
Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung,
Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen,
die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Stadt einen Kurbeitrag,
soweit der Aufwand nicht durch Fremdenverkehrsbeiträge oder auf andere
Weise gedeckt wird. Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen,
ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden.
Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach
besonderer Vorschrift bleibt unberührt. Kurbeitragspflichtig sind alle Personen,
die sich in dem als Nordseeheilbad anerkannten Gebiet (Erhebungsgebiet) aufhalten,
ohne in ihm eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung
der Fremdenverkehrseinrichtungen geboten wird. Für Schwerbehinderte,
deren Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt, wird der Kurbeitrag auf 85 v.H.
ermäßigt. Studentenermäßigungen bis einschließlich dem 26. Lebensjahr nur unter
Vorlage eines gültigen Ausweises.

Flyer Borkum
Flyer Kurbeitrag
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